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Wer sein Ziel kennt, wird seinen Weg finden.

Arbeitspsychologische Firmenbetreuung

Ziel der Arbeitspsychologie ist die Erhaltung und gezielte Förderung der Gesundheit, Freude, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit von Menschen im Arbeitskontext.

Was sind mögliche Aktivitäten der Arbeitspsychologie im Rahmen der betrieblichen Betreuung?

  • Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (laut ASchG) und Aktualisierung der Evaluierung
  • Beratung und Unterstützung von Führungskräften im Unternehmen bei der Umsetzung von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen abgeleitet aus den Evaluierungsergebnissen
  • Beratung von Verantwortlichen im Unternehmen zu Themen wie ArbeitnehmerInnen-Schutz und  betriebliche Gesundheitsförderung
  • altersgerechtes Arbeiten und Generationenmanagement
  • Einzelberatung und Coaching
  • Workshops zu den unterschiedlichsten Themen wie Gesundes Führen, Kommunikation, Life-Domain-Balance, Burn-Out-Prävention, Stressmanagement, Konfliktbewältigung, …
  • Informationsvorträge (z.B. Stress-Entspannung, Sucht, …)
  • Gesundheitszirkel
  • Entspannungsgruppen, etc..

Die inhaltliche Gestaltung dieser Angebote richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Die konkreten Inhalte werden selbstverständlich auf spezielle Zielgruppen und das Vorwissen der TeilnehmerInnen abgestimmt.

Ihr Gewinn

  • Gesunde, motivierte und damit leistungsfähige MitarbeiterInnen
  • Optimierte Arbeitsplätze und verbesserte Arbeitsabläufe
  • Erhöhte Produktivität und verbesserte Qualität von Produkten und Dienstleistungen
  • Verbessertes Betriebsklima
  • Verbesserte Führungskompetenzen
  • Verringerte Fehler- und Unfallquoten
  • Reduzierte Fehlzeiten und Fluktuationen und damit eingesparte Kosten

Arbeitspsychologische Beratung im Rahmen der Präventionszeiten

Für Unternehmen ab einer 50 Beschäftigten sind fixe Präventionszeiten vorgesehen. Dabei wird die Anzahl der zu leistenden Beratungsstunden von Präventivfachkräften (Sicherheitsfachkraft, ArbeitsmedizinerIn und weitere Fachkräfte, wie z.B. Arbeitspsychologen) je nach Typ von Arbeitsplatz festgesetzt.

Die Präventionszeit beträgt

  • für Büroarbeitsplätze und Arbeitsplätze mit vergleichbaren Belastungen (geringe körperliche Beanspruchung) 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer pro Jahr
  • für alle sonstigen Arbeitsplätze 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer pro Jahr
  • für Arbeitsplätze mit Nachtarbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes zusätzlich 0,5 Stunden pro Arbeitnehmer pro Jahr

Dieses Stundenausmaß wird dann auf die einzelnen Präventivfachkräfte aufgeteilt:

  • mindestens 40 % durch die Sicherheitsfachkraft
  • mindestens 35 % durch den Arbeitsmediziner und
  • Rest (max. 25 %) je nach konkreten betrieblichen Erfordernissen durch sonstige geeignete Fachleute (z.B. Arbeitspsychologe)