Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.
Ich unterstütze Unternehmen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung psychischer Belastungen gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). – vom methodischen Zugang bis zur Dokumentation:

- Auswahl geeigneter Verfahren wie Befragung (z. B. KFZA, ABS Gruppe), Begehung oder Expert:inneninterviews (ISO 10075‑3-konform)
- Gefährdungsermittlung, Maßnahmenplanung, Umsetzung, Wirksamkeitskontrolle & Dokumentation nach Vorgaben des Zentralarbeitsinspektorats und ÖNORM
Was oft bürokratisch und aufwändig klingt, ist eine große Chance:
Sie gewinnen wertvolle Erkenntnisse über Arbeitsbedingungen und Risikofaktoren – und können zielgenau Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Effizienz ableiten.
Ihr Nutzen auf einen Blick:
- Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter:innen
- Optimierte Arbeitsplätze und effiziente Prozesse
- Weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuation – messbare Einsparungen
- Verbessertes Betriebsklima und Führungsverhalten
Mein Angebot:
Ihr rechtssicherer Weg zur Evaluierung psychischer Belastung – individuell, praxisnah und wissenschaftlich fundiert.